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    Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen
    ab dem 01.08.2022

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Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022

1. Gesetzliche Änderungen

Auf der Grundlage einer europarechtlichen Vorgabe hat der deutsche Gesetzgeber am
23.06.2022 eine Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen, die schon ab 01.08.2022
in Kraft tritt und von allen Arbeitgebern zu beachten ist. Die Gesetzesänderung schreibt
erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten vor. Arbeitgeber werden in der Folge
ihre regelmäßig verwendeten Arbeitsvertragsmuster und weitere Vorlagen prüfen und
überarbeiten müssen.

2. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

Die neuen Pflichtangaben sind umfangreich. Neben Neuerungen etwa bei der Angabe von
Beendigungsdatum, Arbeitsort, Probezeit, Vergütungsdetails, Arbeitszeit- und
Pausenregelungen, Fortbildung, Altersversorgung und Auslandsaufenthalten sind die
Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses über das bei der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren sowie die Frist zur Erhebung einer
Kündigungsschutzklage zu informieren. Weiter ist auf die anwendbaren Tarifverträge und
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen hinzuweisen. Die Pflichtangaben sind bei neuen
Arbeitsverhältnissen von Beginn an zu erteilen. In bestehenden Arbeitsverhältnissen sind
die entsprechenden Informationen auf Anforderung der Arbeitnehmer innerhalb kurzer Fristen
zu liefern. Mit der Gesetzesnovelle werden Verstöße von Arbeitgebern gegen die
Pflichtangaben zukünftig als Ordnungswidrigkeiten behandelt, die auch mit Geldbußen
geahndet werden können.

3. Handlungsbedarf:

Die von Arbeitgebern bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer verwendeten Formulare und
Muster sind kurzfristig zu prüfen und in den meisten Fällen an die neue Gesetzeslage
anzupassen. In diesem Rahmen bietet sich eine gleichzeitige Prüfung der Unterlagen auf
Übereinstimmung mit der sich ständig ändernden Rechtsprechung und sonstiger Gesetze an.

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