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    Das können Sie von uns immer erwarten:
    unbeugsam, inspirierend, lösungsorientiert

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Für eine anspruchsvolle Strafverteidigung braucht es zwei Dinge: hohen rechtlichen Sachverstand und analytisches Verstehen der Situation, in der sich Angeschuldigte befinden – persönlich wie rechtlich.

Die Symbiose unserer langjährigen Erfahrungen auf den Gebieten Insolvenzrecht einerseits und Strafrecht andererseits machen unsere Strafverteidiger zu wertvollen Wegbegleitern. Wir beraten vor allem Geschäftsführer und Vorstände im Hinblick auf mögliche unternehmensbezogene Vorwürfe wie Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Steuerhinterziehung, Verletzung der Buchführungspflicht und – nicht zu vergessen ­– Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), die Sanktion für das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen.

In nahezu allen Wirtschaftsstrafsachen bestehen starke Bezüge zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht wie auch zum Arbeits- und zum Handelsrecht. In allen Fällen bringen wir unsere langjährige und umfassende fachgebietsübergreifende Erfahrung ein. Wir können bereits im Vorfeld präventiv beraten, um eine Erfüllung von Straftatbeständen möglichst auszuschließen. Unzählige Fälle mit Strafprozessen im Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht versetzen uns in die Lage, Situation und Handlungsoptionen von Anfang an seriös zu beurteilen und hierauf eine Strategie zur bestmöglichen Verteidigung aufzusetzen.

In komplexen Strafsachen empfehlen wir ausdrücklich die Verteidigung durch mindestens zwei Strafverteidiger, was wir Ihnen gerne näher erläutern. Für unsere Tätigkeit als Wahlverteidiger treffen wir Honorarvereinbarungen, in der Regel auf Stundenbasis.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Oliver Bauer

Rechtsanwalt Ralph E. Walker

Rechtsanwalt Alexander Hamburg

RechtsanwaltDr. Tobias Wickel

 

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