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Vergaberecht

Vergaberecht

Der Staat mit seinen Untergliederungen und privatrechtlich organisierten Unternehmen ist ein wichtiger Auftraggeber mit außerordentlicher Nachfragemacht. Da viele Aufträge zu vergeben sind, wird die Auftragserteilung an Dritte durch das Vergaberecht geregelt. Wer also dazu verpflichtet ist oder sich als Bieter um einen solchen Auftrag bewerben möchte, findet in uns einen erfahrenen umfassenden Begleiter mit permanenter Berücksichtigung des EU-Vergaberechts. Wir beraten Sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, in Sachen Konzessions- und Sektorenvergaberecht sowie beim Vergaberecht im Bereich Sicherheit.

Wer als öffentlicher Auftraggeber und / oder Fördermittelempfänger in engem gesetzlichem Rahmen ausschreiben muss, wird von uns rechtlich abgesichert. Auf Wunsch erstellen wir die notwendigen Vergabeunterlagen mit qualifizierter Leistungsbeschreibung und führen elektronische Vergabeverfahren vollumfänglich als Vergabestelle mit den notwendigen Bekanntmachungen durch.
Natürlich decken wir die ganze Bandbreite von offenen und nicht-offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren, öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben, freihändigen Vergaben etc. ab. Wir beraten Sie auch bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen, zur Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs oder / und der Innovationspartnerschaft und wenden besondere Methoden wie dynamische Beschaffungssysteme, elektronische Auktionen oder elektronische Kataloge an.

Auftragnehmer unterstützen wir bei der Bearbeitung von Vergabeunterlagen und der Erstellung des Angebots, selbst bei komplexen Vergabeverfahren, z.B. im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs oder einer Innovationspartnerschaft. Wir beraten umfassend über die möglichen Erfolgsaussichten und die mit solchen Verfahren verbundenen Risiken.

Unsere Mandanten vertreten wir bei der Wahrnehmung von vergaberechtlich primärem und sekundärem Rechtschutz. Hier geht es um Nachprüfungsverfahren mit unterschiedlichsten Ausprägungen bis hin zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüche und Kostenerstattung.

 

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Thomas Bernd

Rechtsanwältin Nicole Gräwer

Rechtsanwalt Michael Falk

 

 

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