Ralph E. Walker

Rechtsanwalt Ralph E. Walker ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2004 Fachanwalt für Strafrecht. Schon zuvor hatte er mit einer kaufmännischen Berufsausbildung den Grundstein für seine herausgehobene Kompetenz im Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht gelegt. Rechtsanwalt Walker verteidigt ausdauernd, mit Gefühl und Härte: Engagiert, konsequent und hartnäckig kämpft er für die Rechte seiner Mandanten, findet aber im richtigen Zeitpunkt auch pragmatische Lösungen mit der Strafjustiz. Die jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidiger, seine Geradlinigkeit und Seniorität verschaffen ihm dabei auch in heiklen und brisanten Prozesssituationen stets Gehör bei den Verfahrensbeteiligten. Kurzum: Rechtsanwalt Walker ist eine Persönlichkeit mit weitem Horizont – beruflich wie privat. Seine Freiheitsliebe, Lust und Freude an fremden Ländern und Menschen lebt er beim Motorradfahren und Reisen aus, Ausdauer und Kraft nährt er beim Sport und Laufen in der Natur.