• OLI09024

News

Neue Meldepflicht im Vergaberecht

Seit dem 01.10.2020 ist die neue bundesweite Meldepflicht von vergebenen Aufträge oder Konzessionen an das Statistische Bundesamt eingeführt worden. Die Auftraggeber aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) sind nun verpflichtet, innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach dem Zuschlag, vollelektronisch genau festgelegte Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen zu übermitteln.
So können zukünftig die Einzeldaten der vergebenen Aufträge in Deutschland, welche unterteilt in Dienstleistungs-, Bau-, Lieferaufträge und Konzessionen erfasst werden, Aufschluss über das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen geben. Die Vergabemeldung und Übermittlung der entsprechenden Daten hat für jeden vergebenen Auftrag gesondert zu erfolgen.

Die Meldepflichten betreffen nicht nur alle öffentliche Aufträge und Konzessionen im Oberschwellenbereich, auch müssen unter Umständen öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich bei der Überschreitung eines Auftragswertes in Höhe von 25.000 Euro netto gemeldet werden. Bei der losweisen Vergabe von Aufträgen sind die Einzelwerte aller Lose zur Ermittlung des maßgeblichen Auftragswertes zusammen zu rechnen. Wird hierbei die Schwelle von 25.000 Euro netto überschritten, ist auch dieser Auftrag meldepflichtig.

Die Meldung muss nicht vom Auftraggeber selbst vorgenommen werden, er kann sich einer sogenannten „Berichtsstelle“ bedienen, wie etwa die Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Gerne übernehmen wir die für Sie zeit- und kostenintensive Meldung der vergebenen Aufträge an das Statistische Bundesamt.




Rechtsanwalt Thomas Bernd 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht

Rechtsanwalt Karl Heuser

Das sollte Sie interessieren

Hintergrund Related Topics Demo

Das MoPeG - die „Jahrhundertreform“ des Personen-gesellschaftsrechts kommt!

Mehr lesen...
Hintergrund Related Topics Demo

Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022

Mehr lesen...