Strafrecht
Telefon: 0731-1450108
E-Mail: r.walker@eisenbeis-ra.de
Assistenz
Inga Müller
Telefon: 0731-1450108
E-Mail: i.mueller@eisenbeis-ra.de
Telefon: 0731-1450105
E-Mail: a.hamburg@eisenbeis-ra.de
Assistenz
Angelika Kercher
Telefon: 0731-1450105
E-Mail: a.kercher@eisenbeis-ra.de
Telefon: 0731-1450108
E-Mail: o.bauer@eisenbeis-ra.de
Assistenz
Inga Müller
Telefon: 0731-1450108
E-Mail: i.mueller@eisenbeis-ra.de
Telefon: 0731-1450105
E-Mail: t.wickel@eisenbeis-ra.de
Assistenz
Angelika Kercher
Telefon: 0731-1450105
E-Mail: a.kercher@eisenbeis-ra.de
Strafrecht für Privatpersonen und Unternehmen
Strafrecht für Privatpersonen und Unternehmen
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so intensiv in Freiheitsrechte seiner Bürger ein wie im Strafrecht. Wir stehen unseren Mandanten in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten bei und vertreten und verteidigen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung und die Rechtsmittelinstanz bis hin zu einer etwa erforderlich werdenden Verfassungsbeschwerde.
Dabei sind wir schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, übernehmen aber auch Mandate auf allen anderen Gebieten des Strafrechts, insbesondere auch Revisionsmandate.
Verteidigung von Privatpersonen
Wir verteidigen unsere Mandanten in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, beginnend im Ermittlungsverfahren, das nicht selten mit Durchsuchungen und Untersuchungshaft einhergeht, über das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren bis hin zur Rechtsmittelinstanz. Von Beginn des Verfahrens an setzen wir uns konsequent und hartnäckig für die Rechte unserer Mandanten gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten ein. Dabei wissen wir, wie belastend bereits ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist und sind bestrebt, eine frühzeitige Verfahrenserledigung, möglichst ohne öffentlichkeitswirksame und reputationsschädigende Hauptverhandlung, zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein, treten wir mit allen gesetzlich gegebenen Mitteln in der Hauptverhandlung gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft für die Rechte unserer Mandanten ein und führen Hauptverhandlungen auch streitig durch alle Instanzen hinweg durch.
Umfangreiche Prozesserfahrung vor den Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten bis hin zu Revisionshauptverhandlungen vor dem Bundesgerichtshof versetzen uns in die Lage, Situation und Handlungsoptionen von Anfang an seriös zu beurteilen und hierauf eine Strategie zur bestmöglichen Verteidigung aufzusetzen.
In komplexen Strafsachen empfehlen wir ausdrücklich die Verteidigung durch mindestens zwei Strafverteidiger. Mitunter kann es auch erforderlich werden, Expertise in anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Insolvenzrecht, dem Steuerrecht oder dem Medizinrecht einzuholen. Hier verfügen wir ebenfalls über KollegInnen, die in diesen Gebieten als Fachanwälte tätig sind und deren Rat unkompliziert und schnell eingeholt werden kann. Selbstverständlich arbeiten wir aber auch mit den Beratern unserer Mandanten (etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) eng zusammen.
Strafrechtliche Vertretung und Beratung von Unternehmen und deren Leitungspersonen
Auch Unternehmen geraten zunehmend in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden. Staatsanwaltschaften, Zoll oder Steuerfahndung schrecken schon lange nicht mehr vor Durchsuchungen im Unternehmen zurück. Dabei können Unternehmen in ganz unterschiedlicher Weise von Strafverfahren betroffen sein:
Im Falle der Durchsuchung können Unterlagen und Daten sichergestellt werden, was zu einer erheblichen Störung des Betriebsablaufes führen kann. Gleiches gilt für drohende Vermögensarreste zur Sicherung von Wertersatzeinziehungen. Auch empfindliche Bußgelder können gegen Unternehmen verhängt werden. Schließlich können Unternehmen als Einziehungsbeteiligte selbst Teil des Strafverfahrens sein.
Darüber hinaus stellen sich für Unternehmen spezifisch strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen durch die Polizei, wenn das Unternehmen selbst durch Straftaten geschädigt wird oder falls Straftaten durch Mitarbeiter begangen werden. In all diesen Fällen vertreten und beraten wir Unternehmen. Auch strafrechtliche Präventivberatung (Criminal Compliance), die Erstattung von Rechtsgutachten und die Durchführung interner Untersuchungen gehört zu unserem Aufgabenfeld.
Rechtsgebiete
Wir vertreten und beraten bundesweit in sämtlichen Gebieten des Strafrechts sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen u.a. in folgenden Rechtsgebieten:
– Allgemeines Strafrecht
– Arbeitsstrafrecht
– Außenwirtschaftsstrafrecht
– Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
– Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
– Compliance-Beratung
– Datenschutzstrafrecht und IT-Strafrecht
– Einziehung und Vermögensabschöpfung
– Insolvenzstrafrecht
– Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte)
– Korruptionsstrafrecht
– Medizinstrafrecht
– Ordnungswidrigkeitenrecht
– Revision zum OLG und BGH
– Sexualstrafrecht
– Steuerstrafrecht
– Unternehmensgeldbußen
– Umweltstrafrecht
– Verfassungsbeschwerden zum BVerfG
– Verkehrsstrafrecht
– Wirtschaftsstrafrecht
– Zeugenbeistand
Downloads