Egal ob Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung, anstehende Umstrukturierungen, M&A-Prozesse oder Nachfolgeregelungen: Die begleitende steuerrechtliche Expertise ist von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Wir stellen sicher, dass die gewählte Gestaltung aus steuerrechtlicher Sicht optimal erfolgt und wissen, transaktionsbedingte steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Unsere teamübergreifende Arbeitsweise zwischen Steuer-, Insolvenz-, Erbrechts-, Gesellschaftsrechts- und Strafrechtsexperten lässt uns in Steuersachen ganzheitlich beraten.
Auch in Steuerstreitfragen vertreten wir Unternehmen ebenso wie Privatpersonen. Wir begleiten unsere Mandanten bei Betriebsprüfungsverfahren und Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide und setzen unser Know-how und Verhandlungsgeschick für sie vor Gericht ein – wenn nötig bis zum EuGH.