Medizinrecht und Medizinstrafrecht

Dr. Tobias Wickel

Telefonnummer 0731-1450105
E-Mail: t.wickel@eisenbeis-ra.de

Medizinrechtliche Mandate sind anspruchsvoll und erfordern neben umfassender Rechtskenntnis auch medizinisches Verständnis. Wir beraten und vertreten im Medizin- und insbesondere im Medizinstrafrecht u.a. Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste, Apotheker, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Unternehmen der Gesundheitsbranche, Hebammen, Physiotherapeuten und Patienten.

Medizinrecht

Das Medizinrecht ist vielseitig und umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht. Oftmals geht es – im Rahmen eines Arzthaftungsfalls – um die Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen infolge mutmaßlicher Behandlungsfehler oder einer fehlerhaften Aufklärung. Nicht selten wird auch um Vergütungsfragen, etwa mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, gestritten. Mitunter stellen sich regulatorische Fragen, etwa im Apotheken- oder Pharmarecht. Wir vertreten unsere Mandanten (zu denen sowohl Behandler als auch Patienten gehören) in derartigen Prozessen und bieten auch präventive Beratung zur Minimierung von Haftungsrisiken („Healthcare-Compliance“) an.

Darüber hinaus stellen sich für Angehörige der Heilberufe nicht selten berufsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Berufszulassung und Berufsausübung. Häufig sind zudem Konflikte um vertragsärztliche Fragen, insbesondere solche der Vergütung von Vertragsarztleistungen, zu lösen. Auch Pflegedienste sehen sich mehr und mehr mit rechtlichen Problematiken konfrontiert. Wir stehen Ihnen in all diesen Bereichen zur Seite.

Medizinstrafrecht

Einer unserer besonderen Schwerpunkte innerhalb des Medizinrechts ist das Medizinstrafrecht. Strafverfahren mit medizinischem Hintergrund betreffen zum einen mutmaßliche ärztliche Behandlungsfehler, die nicht selten zum Vorwurf der vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Körperverletzung oder Tötung führen. Darüber hinaus bestehen Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit Maßnahmen der ärztlichen Sterbehilfe, des Schwangerschaftsabbruchs oder der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Ein weiterer Teilbereich sind Verfahren im Bereich des Medizin-Wirtschaftsstrafrechts: Angehörige der Heilberufe sehen sich mit Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299a und § 299b StGB oder der (Vertragsarzt-)Untreue (§ 266 StGB) konfrontiert.

Die Durchführung eines Strafverfahrens, das regelmäßig mit Durchsuchung in Praxis und Privatwohnung einhergeht, führt zudem zu berufsrechtlichen Verfahren, die schlimmstenfalls mit dem Widerruf der Approbation enden. Auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen kommen nicht selten hinzu. All das sind wichtige Umstände, die bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe berücksichtigt werden müssen. Wir verteidigen sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal, Apotheker, niedergelassene Ärzte. Daneben beraten wir auch von Strafverfahren (mittelbar) Betroffene wie etwa Kliniken, Pflegeheime oder sonstige Leistungserbringer.

Wir beraten und vertreten in folgenden Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts:

  • Apothekenrecht
  • Approbationsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Chefarztrecht
  • Datenschutzrecht
  • Healthcare-Compliance
  • Heilmittelwerberecht
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinstrafrecht
  • Pharmarecht
  • Recht der Pflegedienste
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragszahnarztrecht
  • Weiterbildungsrecht
  • Zahnarzthaftungsrecht