Insolvenzrecht

Insolvenzberatung

Manchmal geht es schon ums Ganze, wenn das Unternehmen noch gesund ist und Handlungsspielräume besitzt.

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der neben den haftungs- und zivilrechtlich geprägten Fragen auch das Thema Steuern und Betriebswirtschaft miteinbezieht. Unser über Jahre aufgebauter wirtschaftlicher Sachverstand kommt Ihnen hierbei zu Gute.

Wir vertreten Verbraucher, Unternehmer, Banken, Gläubiger, Schuldner – mithin alle natürlichen und juristischen Personen, die mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen können. Unsere Leistung umfasst insbesondere die Begleitung von Unternehmen in der Krise, die Restrukturierung zur Vermeidung einer Insolvenz, die Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz und die Beratung zum Schutz privater Vermögensinteressen in der Insolvenz. Aber wir helfen auch ganz formal bei der Stellung von privaten oder gesellschaftlichen Insolvenzanträgen.

Mandanten, die sich gegen Ansprüche von Insolvenzverwaltern aus Haftung und Anfechtung zur Wehr setzen müssen, sind willkommen. Und mehr: Wir vertreten Sie in Steuerhaftungsverfahren und setzen ihre Rechte als Gläubiger im Verfahren durch.

Wir beraten und vertreten Geschäftsführer wegen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung nach § 15b Abs. 4 InsO und übernehmen auch deren strafrechtliche Vertretung im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren. 

Wir helfen den Organen auch bei einer Haftungsinanspruchnahme durch die Finanzverwaltun