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RECHT DER VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE |
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Wir unterstützen insbesondere Auftragnehmer bzw. Bieter bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte in Vergabeverfahren der unterschiedlichsten Art, insbesondere in solchen über Bau-, Liefer- und Planungsleistungen nach den einschlägigen Abschnitten der Vergabeordnungen (VOB/A; VOL/A; VOF/A).
In allen sich hier aufwerfenden Fragestellungen helfen wir bei der Durchsetzung der Chancen unserer Mandanten auf Erteilung öffentlicher Aufträge.
Auftragnehmer unterstützen wir bei der Erfüllung ihrer Rügepflicht sowie bei der Prüfung, ob die Wertung fehlerfrei verlaufen ist, und vertreten sie in etwa erforderlichen Vergabenachprüfungsverfahren. Sofern notwendig, verfolgen wir auch Schadenersatzansprüche vor Gericht.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Bernd Rechtsanwalt Christoph Schmidt
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