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RECHT DES UNTERNEHMENSKAUFS

Wir beraten unsere Mandanten bei allen Varianten des Unternehmensan- und –verkaufs:

  • Share-Deal (An- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen)
  • Asset-Deal (An- und Verkauf des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens).



Von besonderer Bedeutung für unsere Mandanten ist hierbei unsere langjährige Erfahrung bei der Konzipierung, Ausarbeitung und Umsetzung von Unternehmenskaufverträgen.

Wir beraten und vertreten Handelsgesellschaften und Kaufleute im Zusammenhang mit Waren-, Leasing-, Vertriebs- und anderen Verträgen des Handelsrechts. Unsere Tätigkeit bezieht das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht ein.

Bei der Beratung von Unternehmensgründern arbeiten wir eng mit der Handwerks- und/oder der Industrie- und Handelskammer zusammen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis