|
Die Komplexität des Steuerrechts nimmt stetig zu. Ständige Reformen des Gesetzgebers und eine fast unüberschaubare Flut von Verwaltungsanweisungen sind zu einem immer wiederkehrenden Ereignis geworden. Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden aufgrund komplexer Sachverhalte werden durch die andauernden Gesetzesänderungen immer häufiger. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten vor langwierigen Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu bewahren und dennoch ihre Interessen optimal zu vertreten.
Wir beraten Sie in allen steuerlichen Fragen mit dem Ziel, die vorhandenen Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Über unser Netzwerk verfügen wir stets über das notwendige Wissen, um Ihnen einen objektiven Blick auf die Gesamtsituation zu eröffnen. Hierbei begleiten wir Sie bei der Definition Ihrer Ziele bis zur Umsetzung Ihres Gestaltungskonzepts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen für Ihre Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden Nachfolgeszenarien sowie auf der erbschaftssteuerlichen Optimierung Ihrer Nachlassregelungen. Die Belastung mit Erbschaftssteuer liegt zwischen 7 % und 50 % des vererbten oder verschenkten Vermögens. Dennoch werden in vielen Fällen Nachlassregelungen getroffen, die den steuerlichen Auswirkungen nur unzureichend Beachtung schenken und somit zu einer enormen steuerlichen Belastung führen. Diese kann durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen und eine kontinuierliche Überprüfung der gewählten Gestaltung auf ihre aktuelle Tauglichkeit - insbesondere im Hinblick auf Gesetzesänderungen - erheblich reduziert werden.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis
|