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HANDELSRECHT

Wir beraten und vertreten Handelsgesellschaften und Kaufleute im Zusammenhang mit Waren-, Leasing-, Vertriebs- und anderen Verträgen des Handelsrechts. Unsere Tätigkeit bezieht das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht ein.

Die rechtliche Betreuung durch unsere Kanzlei umfasst insbesondere die Ausarbeitung der einschlägigen Verträge. Hierbei spielt auch die Prüfung und Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen eine wesentliche Rolle.

Daneben liegt unser Hauptaugenmerk auf der Durchsetzung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen sowie von Wettbewerbsverboten. Unsere Tätigkeit ist hierbei vom Ziel der Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen geprägt. Selbstverständlich setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten auch gerichtlich durch.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Martin Glasow
Rechtsanwältin Dr. Dorothee Lang-Dankov