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GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsrecht Unsere Beratungsleistung reicht von der Gründung bis hin zur Liquidation eines Unternehmens. Sie umfasst

  • den Entwurf und die Überarbeitung von Satzungen
  • die Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen
  • die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber der Geschäftsführung
  • die Auseinandersetzung der Gesellschaft.


Selbstverständlich gehören zu unserem Leistungsspektrum auch alle Maßnahmen während der operativen Tätigkeit der Gesellschaft wie

  • die Abfassung von Kauf- und Abtretungsverträgen über Gesellschafteranteile
  • Kapitalerhöhungen
  • der Ausschluss von Gesellschaftern.

Im Schnittfeld zum Arbeitsrecht übernehmen wir auch

  • die Beratung und Ausgestaltung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.

Sollten wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Kooperation oder die Übernahme eines anderen Unternehmens erfordern, verfassen wir für unsere Mandanten nicht nur

  • Unternehmens- und Gesellschaftsanteilskaufverträge

sondern übernehmen darüber hinaus

  • die rechtliche Betreuung von Umwandlungen und Verschmelzungen

gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.


Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis
Rechtsanwalt Martin Glasow
Rechtsanwältin Dr. Dorothee Lang-Dankov