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FORDERUNGSMANAGEMENT
Forderungsmanagement

Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Mandanten die effektive Beitreibung offen stehender Forderungen: Nach erfolgloser Mahnung werden Ihre Kunden in der Regel zunächst von uns außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Kommen sie dieser Verpflichtung innerhalb kurzer Frist nicht nach, können wir unmittelbar anschließend das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Im Vorfeld wird von uns die Berechtigung der Forderung geprüft und eine Risikoabwägung für unsere Mandanten durchgeführt.

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, vertreten wir unsere Mandanten in den anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Von besonderer Bedeutung ist die Beitreibung von Forderungen, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Hierbei legen wir Wert auf eine effektive Zwangsvollstreckung unter besonderer Berücksichtigung der unseren Mandanten bekannten Informationen über den jeweiligen Schuldner.

Darüber hinaus sind wir für unsere Mandanten allgemein im Forderungsmanagement tätig – wir überwachen z. B. Verjährungsfristen und leiten die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung ein.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Manuela Zimmer