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ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT, INSBESONDERE HONORAR- UND HAFTUNGSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten sowohl aus der Sicht des Auftraggebers wie auch des Auftragnehmers hinsichtlich Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- oder Projektsteuerungsleistungen. Die hierfür erforderlichen Verträge arbeiten wir aus. Gleichermaßen überprüfen wir vom Vertragspartner vorgelegte Verträge.

Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und bei der Abwehr von Forderungen. Dies gilt für die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern oder für die Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Architekten- oder Ingenieurhonorarforderungen etwa nach dem Honorarrecht der HOAI.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thomas Bernd
Rechtsanwalt Christoph Schmidt