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ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und vor allem Firmenkunden in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Wir unterstützen unsere Mandanten im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen und vertreten sie selbstverständlich auch vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Im Bereich des Individualarbeitsrechts erstreckt sich unsere Beratung insbesondere auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ferner sind wir bei der Vorbereitung und Vollziehung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie durch den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen tätig.

Daneben beraten wir Firmenkunden beim Outsourcing - sei es durch die Ausgründung von Unternehmensteilen oder die Überführung von Arbeitnehmergruppen in Qualifikationsgesellschaften.

Wir sind ständiger Begleiter unserer Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Betriebsveräußerungen, Betriebsstilllegungen und Umstrukturierungsmaßnahmen.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts verfügen wir über Erfahrung bei der Führung von Tarifverhandlungen und Gesprächen mit Betriebsräten sowie bei der Konzipierung, Verhandlung und Ausarbeitung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Martin Glasow
Rechtsanwältin Ines Burrer
Rechtsanwalt Christoph Schmidt